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Um die Wahrung der Interessen der Ziegenhaltung durch den Ziegenzuchtverband und die ordentliche Herdbuchführung kontinuierlich zu gewährleisten, werden alle Mitglieder gebeten, ihre Jahresbeiträge, die jährlichen Herdbuchbeiträge sowie alle anfallenden Gebühren und Beiträge regelmäßig ohne weitere Aufforderung oder Rechnung an den Zuchtverband zu überweisen.
Wir empfehlen allen Mitgliedern, sich für das Lastschrifteinzugsverfahren zu entscheiden, weil damit für alle Beteiligten die wenigsten Kosten anfallen und keine zusätzlichen Arbeiten erforderlich werden.
Die Gebühren für die Herdbuchaufnahme, Körung usw. werden nach Eingang der entsprechenden Meldung anlässlich der Eintragung ins Herdbuchverzeichnis in Rechnung gestellt.
- Aufnahmegebühr in den Verband € 15,-
für Jugendliche bis 18 Jahre € 10,-
- Mitgliedsbeiträge
- Grund-Jahresbeitrag für Mitglieder mit Ziegenhaltung . € 30,-
- Jahresbeitrag für Herdbuchtiere (Ziegen und Böcke) pro Tier gestaffelt nach der Anzahl Herdbuchtiere:
für das 1. - 10. Herdbuchtier € 5,- für das 11. - 50. Herdbuchtier € 3,- für das 51. - 100. Herdbuchtier € 2,- für das 101. Herdbuchtier und mehr. € 1,-
- Jahresbeitrag für Mitglieder ohne Ziegenhaltung € 15,-
- Gebühren für die Herdbuchaufnahme: je registriertes Tier € 5,-
- Körgebühren, - Sonderregelung (in Klammern) wenn Herdbuchaufnahme, Körung und Zuchtbescheinigung zusammen beantragt und im Lastschriftverfahren bezahlt werden
- Körung auf der Bockversteigerung € 15,- (30,- €)
- Körung auf einer Ziegenschau € 25,- (40,- €)
- Stallkörung € 40,- (50,- €)
- Ausstellung von Zuchtbescheinigungen und Katalogauszügen
- Zuchtbescheinigungen für weibliche Tiere € 15,-
- Zuchtbescheinigungen für männliche Tiere € 20,-
- Katalogauszug je Tier € 10,-
- Bescheinigungen und Katalogauszüge an Nichtmitglieder: zuzüglich Mehrwertsteuer (z.Zt. 7 %)
- Ausstellung von CAE – Bescheinigungen: je Bescheinigung € 10,-
- Gebühren bei Verkäufen, an welchen der Zuchtverband mitwirkt
(Versteigerungen, Vermittlungen, Kaufaufträge u.ä.)
- bei männlichen Tieren: Verkäufer 9 % Käufer 9 % ; Bockauktion : Verkäufer zuzüglich Standgeld 10,- € (in Sonderregelung 4 a) enthalten, wenn zusammen beantragt); Käufer zuzüglich Zuchtbescheinigung 10,- € Weitere Einzelheiten werden im Katalog der jeweiligen Verkaufsveranstaltung bekanntgegeben.
- bei weiblichen Tieren: Verkäufer 5 % Käufer 5 %
- bei Exportvermittlung (einschließlich EU-Länder): 10 % Zuschlag für den Exportaufwand.
- Weidegebühren für Jungziegen und Ziegenlämmer auf der Ziegenweide in Pfullingen
je Tier und Tag (einschl. Auf- und Abtriebtag) € 0,60 (die Weidegebühr schließt Futter und Tiermedizinische Betreuung ein)
- Gebühren für Rückbelastungen beim Lastschriftverfahren sowie bei Mahnverfahren
- Werden Beiträge, Gebühren oder Rechnungen im Lastschriftverfahren eingezogen und wegen falscher Bankdaten, fehlender Deckung o.ä. zurückbelastet, dann werden, zusätzlich zu den Rückbelastungsgebühren der Bank, für die neuerliche Bearbeitung erhoben € 5,-
- Sind Mitglieder oder Kunden mit der Begleichung von Beiträgen, Gebühren, Rechnungen u.ä. im Rückstand, so fallen folgende zusätzliche Kosten an
- Für die 2. Mahnung € 5,-
- Für die 3. Mahnung zusätzlich € 10,-
- Für die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens zusätzlich € 20,-
(Die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens werden dem Schuldner innerhalb des gerichtlichen Mahnverfahrens ebenfalls in Rechnung gestellt.)
Stand : 1.3.2009
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